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Geschlossene Immobilienfonds
Bei einem geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in der Regel in eine
Gewerbeimmobilie. Dies kann ein Bürokomplex oder auch ein Einzelhandelsunternehmen
sein. Durch seine Beteiligung wird der Anleger Mitinhaber an dem jeweiligen Unternehmen.
Somit ist er nicht nur am Gewinn beteiligt, sondern auch am möglichen Verlust des
Unternehmens. Die einzelnen Immobilien des geschlossenen Immobilienfonds werden in
einem Emissionsprospekt detailliert beschreiben. Ist die angestrebte Höhe der Investitionen
erreicht, wird der sog. Platzierungszeitraum beendet. Dies bedeutet, dass der Anlegerkreis
definiert ist und keine weiteren Gelder mehr eingeworben werden können. Das Geschäftrisiko
eines einzelnen Anlegers ist grundsätzlich nur auf seine individuell geleistete Einlage
beschränkt. Durch den Gesellschafterbeschluss ist bei einem geschlossenen Immobilienfonds
die Auszahlung sowie die Rückgabe der Anteile generell ausgeschlossen. Allerdings gibt es
für geschlossenen Immobileinfonds keinerlei gesetzliche Regelungen, nur dass die
Emissionsprospekte seit dem 1. Juli 2005 durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin geprüft werden. Allerdings wird hierbei nur die
sachliche Richtigkeit des Emissionsprospekt geprüft. Einen Hinweis auf die Rentabilität des
jeweiligen geschlossenen Immobilienfonds wird hierbei nicht abgegeben. Die
Rechtssprechung in Deutschland hat jedoch im Laufe der Zeit die Voraussetzungen und
Haftungen für solche Immobilienfonds näher definiert und ausgebaut. Sind beispielsweise die
Mindestvoraussetzungen des Fondsprospektes nicht erfüllt, kann es so z.B. zu einer sog.
Durchgriffshaftung kommen. D.h., dass die Initiatoren des Immobilienfond für einen
verursachten Schaden mit ihrem gesamte Privatvermögen haftbar gemacht werden können.
Des öfteren schon wurde diese Regelung bei vermehrt auftretenden Schädigungen von
Anlegern in geschlossenen Immobileinfonds angewendet. Die Erträge erwirtschaften die
Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Regel nur durch die Steuervorteile.
Weshalb eine solche Anlage eher für Besserverdienende interessant ist.