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Geschlossene Immobilienfonds

Bei einem geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in der Regel in eine Gewerbeimmobilie. Dies kann ein Bürokomplex oder auch ein Einzelhandelsunternehmen sein. Durch seine Beteiligung wird der Anleger Mitinhaber an dem jeweiligen Unternehmen. Somit ist er nicht nur am Gewinn beteiligt, sondern auch am möglichen Verlust des Unternehmens. Die einzelnen Immobilien des geschlossenen Immobilienfonds werden in einem Emissionsprospekt detailliert beschreiben. Ist die angestrebte Höhe der Investitionen erreicht, wird der sog. Platzierungszeitraum beendet. Dies bedeutet, dass der Anlegerkreis definiert ist und keine weiteren Gelder mehr eingeworben werden können. Das Geschäftrisiko eines einzelnen Anlegers ist grundsätzlich nur auf seine individuell geleistete Einlage beschränkt. Durch den Gesellschafterbeschluss ist bei einem geschlossenen Immobilienfonds die Auszahlung sowie die Rückgabe der Anteile generell ausgeschlossen. Allerdings gibt es für geschlossenen Immobileinfonds keinerlei gesetzliche Regelungen, nur dass die Emissionsprospekte seit dem 1. Juli 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin geprüft werden. Allerdings wird hierbei nur die sachliche Richtigkeit des Emissionsprospekt geprüft. Einen Hinweis auf die Rentabilität des jeweiligen geschlossenen Immobilienfonds wird hierbei nicht abgegeben. Die Rechtssprechung in Deutschland hat jedoch im Laufe der Zeit die Voraussetzungen und Haftungen für solche Immobilienfonds näher definiert und ausgebaut. Sind beispielsweise die Mindestvoraussetzungen des Fondsprospektes nicht erfüllt, kann es so z.B. zu einer sog. Durchgriffshaftung kommen. D.h., dass die Initiatoren des Immobilienfond für einen verursachten Schaden mit ihrem gesamte Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Des öfteren schon wurde diese Regelung bei vermehrt auftretenden Schädigungen von Anlegern in geschlossenen Immobileinfonds angewendet. Die Erträge erwirtschaften die Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Regel nur durch die Steuervorteile. Weshalb eine solche Anlage eher für Besserverdienende interessant ist.